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BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Zur Beurteilung der Frage, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, heranzuziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; 59, 237; BGHSt 4, 8). - BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Dass es einen Verstoss gegen § 267 Abs. 3 StPO darstellte wenn das Urteil ausschliesslich die auf eine geringe Schuld des Täters hindeutenden, nicht dagegen die die Schwere und Bedeutung der Tat selbst betreffenden Umstände erörtert, ist an sich richtig (BGHSt 3, 179). - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 198/53
Prozesse eines 'fliegenden Standgerichts' . Verurteilung eines Volkssturmmannes …
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Ergibt sich jedoch aus der Schilderung des Sachverhalts, dass der Tatrichter die strafschärfenden Umstände nicht übersehen hat, dann bedarf es keiner ins einzelne gehenden Wiederholung der straferschwerenden Gesichtspunkte im Rahmen der Strafzumessungsgründe (Urteil des erkennenden Senats 1 StR 198/53 vom 9. Juni 1953).
- RG, 25.11.1913 - V 282/13
Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden, …
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Zur Beurteilung der Frage, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, heranzuziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; 59, 237; BGHSt 4, 8). - BGH, 05.09.1952 - 1 StR 418/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Dass das Landgericht die Täterpersönlichkeit sowohl strafmindernd als auch straferschwerend berücksichtigt hat, ist entgegen der Auffassung der Revision nicht zu beanstanden (Urteil des erkennenden Senats 1 StR 418/52 vom 5. September 1952). - RG, 19.05.1925 - I 207/25
Ist die Annahme "minder schwerer Fälle" im Sinne des Militärstrafgesetzbuchs für …
Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Zur Beurteilung der Frage, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, heranzuziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; 59, 237; BGHSt 4, 8).